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QS-Baurestmassen

Mit der Änderung des Altlastensanierungsgesetzes, das alle recyclierten Baurestmassen mit dem Altlastensanierungsbeitrag belegt, ist es notwendig geworden, einige entscheidende Schritte zu setzen.

ALSAG-frei sind die Recyclingbaustoffe dann, wenn ein Qualitätssicherungssystem betrieben wird, das Material regelmäßig auf seine bautechnische Eignung bzw. auf die Umweltverträglichkeit geprüft wird und wenn es im unbedingt notwendigen Ausmaß eingesetzt wird.

Wir bieten Ihnen die Komplettlösung für ihren Betrieb, damit die gesetzlichen Auflagen erfüllt sind und damit die ALSAG Freiheit erreicht wird. Wir übernehmen die Behördenkommunikation, damit für Sie kein Aufwand entsteht.

Rufen Sie uns an - wir beraten Sie gerne.

Titelbildquelle: Kurt Michel - Pixelio.de